Anhängelast Schweiz

Anhänger mit Führerausweis B: was ist erlaubt? (Schweiz)

Die Regel steht in Art. 3 Abs. 1 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), gültig seit 1. Februar 2019:

Gezählt wird das Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis von Zugfahrzeug und Anhänger, nicht das Gewicht auf der Waage. Ein Zugfahrzeug mit 2'400 kg Gesamtgewicht darf mit Ausweis B also höchstens einen Anhänger mit 1'100 kg Gesamtgewicht ziehen, auch wenn die Anhängelast 2'000 kg beträgt.

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Quelle: VZV Art. 3, fedlex.