Anhänger mit Führerausweis B: was ist erlaubt? (Schweiz)
Die Regel steht in Art. 3 Abs. 1 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), gültig seit 1. Februar 2019:
- Kategorie B: Zugfahrzeug bis 3'500 kg Gesamtgewicht mit einem Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht, oder mit einem schwereren Anhänger, sofern das Gesamtzugsgewicht 3'500 kg nicht übersteigt.
- Kategorie BE: alle Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die nicht unter B fallen.
- Elektrofahrzeuge über 3'500 kg bis 4'250 kg (Mehrgewicht nur durch den Antrieb) dürfen mit Ausweis B gefahren werden, aber nur mit einem Anhänger bis 750 kg (VZV Art. 4 Abs. 5).
Gezählt wird das Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis von Zugfahrzeug und Anhänger, nicht das Gewicht auf der Waage. Ein Zugfahrzeug mit 2'400 kg Gesamtgewicht darf mit Ausweis B also höchstens einen Anhänger mit 1'100 kg Gesamtgewicht ziehen, auch wenn die Anhängelast 2'000 kg beträgt.
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Quelle: VZV Art. 3, fedlex.